Darf die über uns gebuchte Veranstaltung aufgrund zum Veranstaltungszeitpunkt geänderter Corona-Regelungen nicht stattfinden, handelt es sich um eine kostenlose Stornierung, geleistete Anzahlungen werden selbstverständlich komplett erstattet. Wird die Veranstaltung vom Auftraggeber jedoch ohne offiziellen Beweggrund abgesagt (beispielsweise Ausbleiben der Gäste), handelt es sich um eine Auftragsstornierung, bei der die in den AGB dargelegten Storno-Gebühren greifen. Wird die Veranstaltung allerdings innerhalb von 12 Monaten nachgeholt, rechnen wir die Stornogebühren bei erneuter Buchung komplett an.
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